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Gebühren- und Beitragsordnung
ab dem 1. Januar 2014

Einmalige Aufnahmegebühr EUR 11,90

Beitrag bei Einnahmen
(Summe der positiven Einnahmen und Bezüge einschließlich Progressionsvorbehalt und Kindergeld):

über
unter
unter
unter
unter
unter
unter
unter
unter
unter

EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
110.000
110.000
100.000
  90.000
  75.000
  65.000
  50.000
  38.000
  25.000
  17.500
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
261,80
232,05
196,35
184,45
166,60
148,75
130,90
113,05
  89,25
  65,45

Alle Gebühren verstehen sich einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Die Beiträge sind für ein volles Kalenderjahr bei Aufnahme in den Verein oder bei längerer Mitgliedschaft gemäß Satzung zu entrichten.

Die Höhe der Beiträge kann jährlich durch den Vorstand neu beschlossen werden. Änderungen werden den Beratungsstellenleitern so rechtzeitig mitgeteilt, dass diese die passiven Mitglieder vor dem 30.09. des Jahres über die Änderungen informieren können. Bei nicht rechtzeitiger Bekanntgabe der Änderungen haben die passiven Mitglieder das Recht auf fristlose Kündigung, soweit sie von der Änderung betroffen sind.

Diese Beitragsordnung ist Bestandteil der Satzung.

 

Gebühren- und Beitragsordnung
ab dem 1. Januar 2019

Einmalige Aufnahmegebühr EUR 11,90

Beitrag bei Einnahmen
(Summe der positiven Einnahmen und Bezüge einschließlich Progressionsvorbehalt und Kindergeld):

über
unter
unter
unter
unter
unter
unter
unter
unter
unter

EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
150.000,00
150.000,00
110.000,00
  90.000,00
  75.000,00
  65.000,00
  50.000,00
  38.000,00
  25.000,00
  17.500,00
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
297,50
279,85
249,90
202,30
184,45
160,65
142,80
124,95
  95,20
  71,40

Alle Gebühren verstehen sich einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Die Beiträge sind für ein volles Kalenderjahr bei Aufnahme in den Verein oder bei längerer Mitgliedschaft gemäß Satzung zu entrichten.

Die Höhe der Beiträge kann jährlich durch den Vorstand neu beschlossen werden. Änderungen werden den Beratungsstellenleitern so rechtzeitig mitgeteilt, dass diese die passiven Mitglieder vor dem 30.09. des Jahres über die Änderungen informieren können. Bei nicht rechtzeitiger Bekanntgabe der Änderungen haben die passiven Mitglieder das Recht auf fristlose Kündigung, soweit sie von der Änderung betroffen sind.

Diese Beitragsordnung ist Bestandteil der Satzung.

 

BVBB-Lohnsteuerhilfeverein e. V. Beratungsstellenleitung: Sandra Rux Anschrift: Waldweg 39 , 28790 Schwanewede, Tel. 04209/9199879 Fax. 04209/9199890 e-Mail: rux@bvbb.de

Bürozeiten: Mo-Do 10-13 Uhr Freitag 10-12 Uhr persönliche Termine nur nach Vereinbarung

(c) 2018 BVBB Schwanewede


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          Beratungsstellenleitung: Sandra Rux
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